Das Basler Übereinkommen
Das Basler Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag zur Kontrolle der Verbringung und Entsorgung gefährlicher Abfälle, insbesondere solcher, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlich sind. Es wurde 1989 in Basel, Schweiz, verabschiedet und trat 1992 in Kraft. Das Übereinkommen ist ein wichtiger Bestandteil der weltweiten Bemühungen zur Bewältigung des Abfallproblems, insbesondere der Verbringung gefährlicher Abfälle von einem Land in ein anderes.
Vereinfacht ausgedrückt zielt das Basler Übereinkommen darauf ab, sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt vor den Gefahren zu schützen, die mit der unsachgemäßen Handhabung, dem Transport und der Entsorgung gefährlicher Abfälle verbunden sind.
Was ist gefährlicher Abfall?
Bevor wir auf die Besonderheiten des Basler Übereinkommens eingehen, ist es wichtig zu verstehen, was gefährliche Abfälle sind. Gefährliche Abfälle beziehen sich auf Materialien, die schädlich oder potenziell schädlich für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit sind. Diese Materialien können aus einer Vielzahl von Quellen erzeugt werden, z. B. aus der industriellen Produktion, medizinischen Einrichtungen und sogar Haushalten. Gefährliche Abfälle können Chemikalien, Metalle, giftige Substanzen und radioaktive Stoffe enthalten.
Beispielsweise:
Chemische Abfälle aus Fabriken wie Lösungsmittel und Säuren.
Elektronikschrott (Elektroschrott), der schädliche Substanzen wie Blei, Quecksilber und Cadmium enthält.
Medizinischer Abfall, wie gebrauchte Spritzen und kontaminierte Materialien aus Krankenhäusern.
Schwermetalle wie Quecksilber und Arsen, die sowohl für Mensch als auch für Umwelt schädlich sind.
Unsachgemäße Handhabung und Entsorgung solcher Abfälle kann zu schweren Umweltschäden führen, die Luft, Wasser, Boden und lebende Organismen beeinträchtigen.
Warum wurde das Basler Übereinkommen geschaffen?
Einer der Hauptgründe für die Schaffung des Basler Übereinkommens war die wachsende Besorgnis über die illegale Verbringung gefährlicher Abfälle über internationale Grenzen hinweg. Viele Industrieländer, insbesondere die im globalen Norden, schickten ihre gefährlichen Abfälle in Entwicklungsländer, oft ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Umwelt- oder Menschenrisiken. Diese Entwicklungsländer mit weniger Ressourcen für die Abfallbewirtschaftung wurden zu Mülldeponien für gefährliche Stoffe.
Ein bekannter Fall, der dieses Problem aufzeigte, ereignete sich in den 1980er Jahren, als Giftmüll aus den Vereinigten Staaten illegal nach Afrika, insbesondere nach Nigeria und Côte d’Ivoire, verschifft wurde. Dies führte zu schweren Umweltschäden und Gesundheitsproblemen für die lokale Bevölkerung. Die Basler Konvention wurde geschaffen, um zu verhindern, dass sich solche Fälle wiederholen.
Grundprinzipien des Basler Übereinkommens
Das Basler Übereinkommen basiert auf einigen Schlüsselprinzipien:
Vorherige Einwilligung nach Aufklärung (PIC): Einer der wichtigsten Grundsätze ist das Erfordernis der vorherigen Einwilligung nach Aufklärung. Das bedeutet, dass ein Land, das gefährliche Abfälle exportieren möchte, zuerst die Genehmigung des Landes einholen muss, das die Abfälle erhält. Dies stellt sicher, dass beide Parteien sich der Risiken bewusst sind, die mit der Verbringung gefährlicher Abfälle verbunden sind.
Minimierung der Abfallerzeugung: Das Übereinkommen ermutigt die Länder, die Erzeugung gefährlicher Abfälle so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu gehört auch die Förderung der Entwicklung saubererer Technologien und Verfahren zur Verringerung der Menge schädlicher Abfälle, die von Industrie und Haushalten erzeugt werden.
Umweltgerechte Bewirtschaftung (ESM): Das Basler Übereinkommen fordert die umweltgerechte Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle. Dies bedeutet, dass gefährliche Abfälle so behandelt, gelagert, transportiert und entsorgt werden müssen, dass ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Beispielsweise muss die Verbrennung gefährlicher Abfälle in einer kontrollierten Umgebung erfolgen, um Luftverschmutzung zu vermeiden.
Abfallreduzierung und Recycling: Das Übereinkommen fördert das Recycling und die Verwertung von Abfällen, um die Notwendigkeit der Deponierung oder Verbrennung zu verringern. Dies hilft nicht nur bei der Abfallwirtschaft, sondern reduziert auch den Verbrauch neuer Rohstoffe, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt.
Regionale Zusammenarbeit: Das Übereinkommen ermutigt auch Länder in einer bestimmten Region, zusammenzuarbeiten, um grenzüberschreitende Abfallprobleme anzugehen. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Länder Informationen, Ressourcen und bewährte Verfahren für den Umgang mit gefährlichen Abfällen austauschen.
Wie funktioniert das Basler Übereinkommen?
Das Basler Übereinkommen beruht auf einer Kombination von Regeln, Verpflichtungen und internationaler Zusammenarbeit. Der Vertrag wird von einem Sekretariat durchgesetzt, das den Ländern bei der Umsetzung der vereinbarten Regeln hilft. Länder, die den Vertrag unterzeichnet haben, müssen bestimmte Maßnahmen ergreifen, darunter:
Erlass nationaler Gesetze zur Kontrolle der Aus- und Einfuhr gefährlicher Abfälle.
Schulung des Personals in der Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Berichterstattung über die Verbringung gefährlicher Abfälle, um Transparenz zu gewährleisten.
Internationale Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit gefährlichen Abfällen.
Das Übereinkommen enthält auch ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem, um sicherzustellen, dass die Länder die Regeln des Vertrags einhalten. Die Länder müssen das Sekretariat über die Mengen und Arten der von ihnen verbrachten Abfälle sowie über etwaige Unfälle oder illegale Verbringungen informieren.
Die Rolle des Sekretariats
Das Basler Übereinkommen hat ein Sekretariat, das im Wesentlichen ein Büro ist, das die Funktionsweise des Vertrags unterstützt. Die Rolle des Sekretariats umfasst:
Koordinierung der Arbeit der Länder, die den Vertrag unterzeichnet haben.
Bereitstellung technischer und finanzieller Unterstützung für bedürftige Länder, insbesondere Entwicklungsländer, um ihnen beim Aufbau von Kapazitäten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle zu helfen.
Organisation von Treffen und Konferenzen für die Parteien, um die Fortschritte zu überprüfen und Erfahrungen auszutauschen.
Herausgabe von Richtlinien und bewährten Verfahren für die umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Änderungen des Basler Übereinkommens
Im Laufe der Jahre wurde das Basler Übereinkommen aktualisiert, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Zum Beispiel wurde 1995 eine Vertragsänderung angenommen, die als Verbotsänderung bekannt ist. Diese Änderung verbietet die Ausfuhr gefährlicher Abfälle aus OECD-Ländern (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in Nicht-OECD-Länder mit dem Ziel, die Ablagerung von Abfällen in Entwicklungsländern zu verhindern, die nicht für den Umgang mit gefährlichen Stoffen ausgerüstet sind.
Ein weiteres wichtiges Update war die Partnerschaftsinitiative des Basler Übereinkommens, die Industrie und Unternehmen dazu ermutigt, das Abfallaufkommen zu reduzieren und die Abfallbewirtschaftungspraktiken zu verbessern.
Basler Übereinkommen und Elektroschrott
Eines der wachsenden Anliegen der letzten Jahre war das Thema Elektroschrott (Elektronikschrott) wie alte Computer, Fernseher und Smartphones. Elektroschrott enthält viele gefährliche Substanzen wie Blei, Quecksilber und Cadmium, die sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit schädlich sind. Das Basler Übereinkommen befasst sich nun mit Elektroschrott als einer spezifischen Kategorie gefährlicher Abfälle und setzt sich dafür ein, dass Elektroschrott auf umweltverträgliche Weise recycelt oder entsorgt wird.
Herausforderungen und Kritikpunkte
Das Basler Übereinkommen hat zwar erhebliche Fortschritte erzielt, steht jedoch vor mehreren Herausforderungen:
Illegaler Abfallhandel: Trotz der Bestimmungen des Übereinkommens ist die illegale Ablagerung gefährlicher Abfälle nach wie vor ein Problem. Einige Länder betreiben immer noch illegalen Handel mit giftigen Stoffen, oft um Entsorgungskosten zu sparen oder Umweltvorschriften zu umgehen.
Umsetzung in Entwicklungsländern: Einigen Entwicklungsländern fehlen die Infrastruktur oder die Ressourcen, um das Basler Übereinkommen effektiv umzusetzen. Dies erschwert es ihnen, die illegale Einfuhr gefährlicher Abfälle zu verhindern.
Erhöhter globaler Abfall: Der Anstieg der globalen Industrialisierung und der Unterhaltungselektronik bedeutet, dass die Erzeugung gefährlicher Abfälle weiter zunimmt, was das globale Abfallmanagementsystem stärker unter Druck setzt.
Das Basler Übereinkommen spielt eine entscheidende Rolle bei den weltweiten Bemühungen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Gefahren gefährlicher Abfälle zu schützen. Durch die Regulierung des internationalen Abfallverkehrs, die Förderung einer umweltgerechten Bewirtschaftung und die Ermutigung der Länder zur Zusammenarbeit hat das Übereinkommen dazu beigetragen, die schädlichen Auswirkungen gefährlicher Abfälle auf gefährdete Bevölkerungsgruppen und Ökosysteme zu verringern.
Es bleiben jedoch Herausforderungen bestehen, insbesondere angesichts des wachsenden Volumens an Elektroschrott und illegalem Abfallhandel. Eine fortgesetzte globale Zusammenarbeit und das Bekenntnis zu den Grundsätzen des Basler Übereinkommens sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass gefährliche Abfälle verantwortungsbewusst bewirtschaftet werden und die Umwelt für zukünftige Generationen geschützt bleibt
Das Basler Übereinkommen webseite : https://www.basel.int